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Unsere Leistungen

Sachkundenachweise

Das Verhalten eines Hundes immer korrekt zu deuten und abweichende Verhaltensformen zu erkennen ist leider nicht selbstverständlich. In gewissen Situationen kann es sogar gefährliche Folgen haben wenn bestimmte Signale Ihres geliebten Vierbeiners falsch gedeutet werden.

Daher empfehlen wir, jedem Hundehalter, die Grundprinzipien des Verhaltens der Hunde zu erlernen für einen korrekten Umgang mit Ihrem Weggefährten.

Nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundNRW) vom 18.12.2002 sind Halter von großen Hunden, d.h. über 40cm Widerristhöhe bzw. 20kg Körpergewicht verpflichtet, bei Anschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis abzulegen. Für gefährliche Hunde gelten zusätzliche gesetzliche Bestimmungen.

Um den Sachkundenachweis nach §11 Landeshundegesetz zu erlangen, können Sie bei den zur Abnahme zugelassenen Tierärzten in unserer Praxis einen Termin vereinbaren. Die Erteilung der Sachkunde erfolgt direkt, sofern der Fragebogen und das anschließende Gespräch die erforderliche Sachkunde erkennen lassen.

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