Ab 22. November 2022 – Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

18. Oktober 2022

Liebe Tierhalter:innen,

bundesweit wurde in verschiedenen Medien über die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) informiert. Im Vorfeld des Inkrafttretens am 22. November 2022 möchten wir Ihnen auf diesem Wege weitergehende Informationen sowie Handlungsempfehlungen zukommen lassen.

Wir werden mit der GOT-Anpassung keine pauschale Erhöhung aller Kosten vornehmen!

Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe zur Einhaltung der GOT-Satzung werden vereinzelte Preisanpassungen dennoch unvermeidbar sein.

Wir wägen die Anpassungen unserer Gebühren sorgfältig ab und entscheiden je nach Umfang der tierärztlichen Leistung, ob eine Erhöhung notwendig ist.

Über die fallbezogenen Kosten klären wir Sie zu jeder Behandlung gerne vorab auf.

Hintergründe zur GOT-Anpassung

Die GOT ist eine gesetzliche Vorgabe, in welcher die Gebühren aller tiermedizinischen Leistungen festgelegt sind. Diese wurde 1978 eingeführt und inhaltlich zuletzt 1999 angepasst.

In den letzten 20 Jahren hat sich in der Tiermedizin enorm viel verändert. Durch die rasante Entwicklung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in der Tiermedizin, entspricht die Version von 1999 nicht mehr dem Erkenntnisstand der modernen Tiermedizin, dessen Niveau mittlerweile eher dem der Humanmedizin entspricht. Durch die hochmoderne und umfangreiche Praxisausstattung, sowie die anspruchsvolle Aus- und Weiterbildung des tiermedizinischen Fachpersonals sind die Kosten für die Betriebe in den letzten 10 Jahren einer Studie aus 2021 zufolge um 30 bis 40 Prozent angestiegen.

Die Bundesregierung hat daher entschieden, dass eine Anpassung der tierärztlichen Leistungen sowohl inhaltlich an den tiermedizinischen Erkenntnisstand als auch in der Höhe der Gebührensätze dringend erforderlich ist, um die Betriebswirtschaftlichkeit heutiger Tierarztpraxen zu ermöglichen und damit die tiermedizinische Versorgung Ihrer Haustiere aufrecht zu erhalten.

Was können Sie tun?

Der Abschluss einer Tierkrankenversicherung, als Teil- oder Vollversicherung, kann im Falle von Operationen, aufwendigeren Behandlungen oder stationären Aufenthalten finanzielle Absicherung bieten. Im Ausland werden sie seit Jahren umfangreich eingesetzt. Da der Leistungsumfang der Versicherungen variiert, lohnt es sich, im Internet zu recherchieren. Alternativ sind Rücklagen als Reserven für größere Rechnungssummen bei zum Beispiel stationären Betreuungen und Operationen sinnvoll.

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Ihr Team der Tierarztpraxis in Geseke