


vivet – Labor zugelassen für das Arbeiten mit Tierseuchenerregern
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat nach umfassender Prüfung der fachlichen, materiellen, gesundheitsrechtlichen und räumlichen Voraussetzungen mit Datum vom 25. August 2017 dem Labor der „vivet – Ihre Tiermediziner GmbH“ die Genehmigung für das Arbeiten mit Tierseuchenerregern gemäß §2 Absatz 1 TierSeuchErV erlaubt.
Mit dieser Genehmigung konnte das diagnostische Spektrum der vivet-Tierarztpraxis auf dem Sektor der Kleintierpraxis wesentlich erweitert und vervollkommnet werden.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die bessere und zeitnahe bakteriologische Diagnostik entzündlicher Veränderungen bei Hund, Katze und Kaninchen!