3G-Nachweis & Kontaktbeschränkung

09. November 2021

3G-Nachweis & Kontaktbeschränkung

 

Zu Ihrer und unserer Sicherheit möchten wir Sie bitten, jederzeit die Nachweise zur Einhaltung der 3G-Regeln (Geimpft, Genesen, Getestet/max. 48h) bereitzuhalten und bei Aufforderung durch unser Praxispersonal vorzuzeigen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die Kontaktbeschränkung mit einer Begleitperson pro Patient.

Der gegenseitige Schutz hat für uns in der aktuellen Pandemie-Lage oberste Priorität und von daher bitten wir um Verständnis für diese „einschränkenden“ Maßnahmen.