2G-Nachweis & Kontaktbeschränkung

19. November 2021

2G-Nachweis & Kontaktbeschränkung

 

Zu Ihrer und unserer Sicherheit möchten wir Sie bitten, jederzeit die Nachweise zur Einhaltung der 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) bereitzuhalten und bei Betreten der Praxisräumlichkeiten unserem Praxispersonal vorzuzeigen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die Kontaktbeschränkung mit einer Begleitperson pro Patient sowie die verpflichtende Vorgabe zum Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Praxisgebäude.

Der gegenseitige Schutz hat für uns in der aktuellen Pandemie-Lage oberste Priorität und von daher bitten wir um Verständnis für diese „einschränkenden“ Maßnahmen.